Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Gemäß BDSG hat der Beauftragte auf das Einhalten der Voraussetzungen des Datenschutzes nach BDSG sowie der Spezialgesetze hinzuwirken. Dazu gehört unter anderem:

Schulung der Mitarbeiter samt Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG
Prüfen der eingesetzten Software und Verfahrensweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Hilfestellung am Arbeitsplatz
Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse
Auskunft über Meldepflichten
Führen der Datenschutz-Dokumentation
Entwickeln betrieblicher Richtlinien / Vereinbarungen zum gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung
Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen
Prüfen auf Konformität mit den geltenden Datenschutzgesetzen
Entwickeln von Alternativlösungen
Darstellung von Datenschutzmaßnahmen im Rahmen der Unternehmenskommunikation
Erstellung von Berichten an die Unternehmensleitung