Arbeitsmedizin
Betriebsärztliche Betreuung durch einen Betriebsarzt
DGUV - Vorschrift 2
Ein Arbeitsmedizinischer Dienst wird von dem Betriebsarzt des MMA sichergestellt. Dieser steht Betrieben und Institutionen aller Größen zur Verfügung. Der Betriebsarzt des MMA führt die von Ihnen gewünschten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.
Ein Arbeitsmedizinischer Dienst wird jederzeit über eine Hotline Adresse sichergestellt.
Sie können unter dem Punkt „Angebotsanforderung“ auf unserer Webseite jederzeit ein kostenloses Angebot über die arbeitsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt des MMA anfordern. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind über modernste Informationstechnologie ständig mit den Fachkollegen und natürlich der Berufsgenossenschaft in Verbindung.
Die Zuordnung der Betriebe zur DGUV Vorschrift 2 können anhand des WZ – Schlüssels
ermittelt werden.
Für Rückfragen oder weitere Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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