Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten laut § 4 f BDSG

Ein Datenschutzbeauftragter kann sowohl intern als auch extern bestellt werden. Dieser hat jedoch bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Fachliche Qualifikation
Ein Datenschutzbeauftragter muss VOR Aufnahme seiner Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts und im Umgang mit IT nachweisen können. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie durch geeignete Kurse angeeignet und bei Bedarf nachgewiesen werden. Erfolgt die Bestellung ohne das Vorliegen dieser Qualifikationen, so ist diese unwirksam

Vermeidung von Interessenskonflikten
Ein Datenschutzbeauftragter muss frei von Interessenkonflikten im Rahmen seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter im Hinblick auf seine weiteren Aufgaben im Unternehmen sein. Zielkonflikte sind bei Mitgliedern der Geschäftsleitung, dem IT-Leiter oder dem Personal- verantwortlichen zu unterstellen. Diese Personen müssten über die Datenschutzkonformität der von ihnen selbst zu verantwortenden Prozesse mit personenbezogenen Daten befinden. Interessenskonflikte sind jedoch auch bei einer externen Bestellung zu vermeiden, z.B. Betreuen der IT-Infrastruktur und der Funktion des Datenschutzbeauftragten an ein- und denselben IT-Dienstleister. Oder Benennung eines RA, der das Unternehmen als Mandant vertritt. Man kann sich nicht selbst prüfen!

Vorteile bei einer externen Bestellung

Transparente Kostenplanung
Befristeter Vertrag statt eines besonderen Kündigungsschutzes
Keine Zusatzkosten für Aus- und Weiterbildung
Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgelder)
Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
Unvoreingenommenheit des externen DSBs
Kompetenter Partner durch fundierte Kenntnisse und konsequenter Weiterbildung
Synergieeffekte durch Praxiserfahrungen aus anderen Praxen

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.